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Mit dem Wachstums-Beschleunigungs-Gesetz sind rückwirkend zum 1. Januar 2009 Verbesserungen erfolgt. Erben können zwischen zwei Varianten wählen und unter bestimmten Voraussetzungen den Betrieb steuerfrei übernehmen.
Erben eines Betriebes können zwischen der 7-Jahres-Regelung und der 5-Jahres-Regelung wählen.
Ihr Vorteil – Sie zahlen keine Erbschaftssteuer. Dafür müssen Sie die folgenden Auflagen in den nächsten sieben Jahren erfüllen:
Diese Regelung sieht die sofortige Besteuerung von 15 Prozent des zu besteuernden Betriebs-Vermögens vor. Die restlichen 85 Prozent bleiben steuerfrei, wenn Sie die folgenden Auflagen erfüllen:
Bei beiden Regelungen gilt: Halten Sie die Auflagen nicht ein, wird Erbschaftssteuer fällig. Wird der Betrieb vor Ablauf der Frist verkauft, müssen die Steuern anteilig gezahlt werden.
Ihr Berater unterstützt und begleitet Sie gerne bei diesem Thema. Vereinbaren Sie einen Termin.