Navigation überspringen
Privatkunden
Direktbank
Firmenkunden
Junge Kunden
Ihre Bank
Online-Banking
Kontakt
Service
VR-Bank Hunsrück-Mosel eG
BLZ: 57069806
Nutzungsbedingungen | AGB + Sonderbedingungen | Vermittler-Info | Datenschutzhinweis | Sitemap | Impressum | Preise

Erben und Vererben

Die Änderungen im Erbschaftsteuer-Recht

Seit 2009 gelten neue Regeln für Erbschaften und Schenkungen: Familien profitieren, entferntere Verwandte und Freunde zahlen mehr.

Bewertung nach dem Stichtagsprinzip

Bei der Bewertung von Erbe oder Schenkung gilt das sogenannte Stichtagsprinzip: Das Vermögen wird mit dem Wert angesetzt, den es am Todes- beziehungsweise Schenkungstag hatte.
Bargeld, Bank- und SparguthabenNominalwert am Stichtag zuzüglich der bis dahin angefallenen Zinsen
Börsennotierte WertpapiereKurswert am Stichtag zuzüglich der bis dahin angefallenen Kapital-Erträge
Fonds-AnteileRücknahmepreis am Stichtag zuzüglich der bis dahin angefallenen Kapital-Erträge
Edelmetalle wie Gold, SilberKurswert am Stichtag
Sachwerte wie Hausrat, Auto, Schmuck, Antiquitäten, Sammlungen, KunstVerkehrswert (möglicher Verkaufspreis)
ImmobilienVerkehrswert (wird anhand verschiedener, standardisierter Verfahren ermittelt; der Erbe kann auf eigene Kosten einen niedrigeren tatsächlichen Wert nachweisen)
Kapitalbildende LebensversicherungErbschaft: ausgezahlte Versicherungs-Summe, Schenkung: Rückkaufwert
Lebenslange Renten und NutzungsrechteKapitalwert (ergibt sich aus dem Jahreswert multipliziert mit einem vorgegebenen Faktor)

Schulden und Kosten der Beerdigung

Eventuell vorhandene Schulden reduzieren den Nachlass. Das können Hypotheken, Darlehen, Ratenkredite bei Banken oder Händlern sowie Steuerschulden sein. Auch Verbindlichkeiten wie die laufende Miete bis zum Ende der Kündigungsfrist werden vom Nachlass abgezogen. Ein weiterer Minusposten sind die Kosten für die Beerdigung.