
Erben und Vererben
Die Änderungen im Erbschaftsteuer-Recht
Seit 2009 gelten neue Regeln für Erbschaften und Schenkungen: Familien profitieren, entferntere Verwandte und Freunde zahlen mehr.
Bewertung nach dem Stichtagsprinzip
Bei der Bewertung von Erbe oder Schenkung gilt das sogenannte Stichtagsprinzip: Das Vermögen wird mit dem Wert angesetzt, den es am Todes- beziehungsweise Schenkungstag hatte.| Bargeld, Bank- und Sparguthaben | Nominalwert am Stichtag zuzüglich der bis dahin angefallenen Zinsen |
| Börsennotierte Wertpapiere | Kurswert am Stichtag zuzüglich der bis dahin angefallenen Kapital-Erträge |
| Fonds-Anteile | Rücknahmepreis am Stichtag zuzüglich der bis dahin angefallenen Kapital-Erträge |
| Edelmetalle wie Gold, Silber | Kurswert am Stichtag |
| Sachwerte wie Hausrat, Auto, Schmuck, Antiquitäten, Sammlungen, Kunst | Verkehrswert (möglicher Verkaufspreis) |
| Immobilien | Verkehrswert (wird anhand verschiedener, standardisierter Verfahren ermittelt; der Erbe kann auf eigene Kosten einen niedrigeren tatsächlichen Wert nachweisen) |
| Kapitalbildende Lebensversicherung | Erbschaft: ausgezahlte Versicherungs-Summe, Schenkung: Rückkaufwert |
| Lebenslange Renten und Nutzungsrechte | Kapitalwert (ergibt sich aus dem Jahreswert multipliziert mit einem vorgegebenen Faktor) |
Schulden und Kosten der Beerdigung
Eventuell vorhandene Schulden reduzieren den Nachlass. Das können Hypotheken, Darlehen, Ratenkredite bei Banken oder Händlern sowie Steuerschulden sein. Auch Verbindlichkeiten wie die laufende Miete bis zum Ende der Kündigungsfrist werden vom Nachlass abgezogen. Ein weiterer Minusposten sind die Kosten für die Beerdigung.- Erbschaftsteuer-Rechner: So viel bekommt der Staat
